Ist es erlaubt, ein Vertragshandy zu verkaufen?

Sie haben zu Ihrem Mobilfunkvertrag ein Handy bekommen und möchten dieses Vertragshandy verkaufen? Dann kommt es auf die Rahmenbedingungen an, ob Sie das dürfen: Zum einen auf die Vertragsvereinbarungen selbst und zum anderen auf den Zeitpunkt, zu dem Sie Ihr Vertragshandy verkaufen möchten.

Wir geben Ihnen einen Überblick zu den Möglichkeiten während und nach der Vertragslaufzeit.

Bei Mobilfunkanbietern wie der Telekom, Vodafone oder o2 gibt es verschiedene Arten von Handyverträgen. Handyverträge mit Handy, ohne Handy (SIM-only) oder PrePaid-Tarife. Letztere sind kein Vertrag im klassischen Sinne, da es sich um Einmalzahlungen ohne Laufzeit handelt. Bei den Verträgen selbst gibt es Unterschiede, welcher Umfang für Telefonie und Internet enthalten ist. Man unterscheidet Paket-Verträge, die eine Anzahl an Gesprächsminuten, SMS oder ein Datenvolumen umfassen. Sogenannte Allnet-Verträge enthalten Flatrates für die verschiedenen Dienste und bieten damit die höchsten Leistungen, sind aber entsprechend teurer.

Haben Sie einen Vertrag mit Handy abgeschlossen, aber möchten Ihr altes Handy weiter verwenden, könnten Sie das Vertragshandy verkaufen. Das ist aber nicht in allen Fällen erlaubt.

Verkauf während der Vertragslaufzeit

Wenn der Vertrag noch läuft, lesen Sie die Vertragsbedingungen. Die entscheidende Frage ist, ob das Handy Ihr Eigentum ist. Achtung, Besitzer ist nicht das gleiche wie Eigentümer. Je nach Bedingungen ist es möglich, dass der Mobilfunkanbieter noch Eigentümer ist, solange das Vertragshandy nicht vollständig abgezahlt ist.

Handy günstig zum Vertrag gekauft

Haben Sie ein Smartphone vergünstigt beim Vertragsabschluss gekauft, ist es Ihres und Sie können es weiter verkaufen. Prüfen Sie in dem Fall, ob es mit einem SIM-Lock versehen ist.

Handy mit Ratenzahlung

Zahlen Sie das Handy mit den monatlichen Raten des Mobilfunkvertrags ab, ist es noch nicht Ihr Eigentum und Sie dürfen es entsprechend auch nicht weiter verkaufen. Erst mit Zahlung der letzten Rate wird es Ihres.

In manchen Fällen ist es möglich, wenn ein Teil der Raten bereits beglichen ist, eine Ablösung schon vor Ablauf des Vertrags zu zahlen und so schneller Eigentümer des Handys zu werden. Fragen Sie nach dieser Möglichkeit bei Ihrem Anbieter nach.

Vertrag ohne Handy

Haben Sie einen reinen Mobilfunkvertrag, bei dem Sie für Telefon und Internet bezahlen, ist Ihr Handy kein Vertragshandy und Sie können es jederzeit verkaufen.

Verkauf nach Ablauf der Vertragslaufzeit

Mit Ablauf der Vertragslaufzeit ist das Handy in der Regel in Ihr Eigentum übergegangen. Dann kann es jederzeit verkauft werden. Prüfen Sie zusätzlich nach, ob das Handy mit einem SIM-Lock versehen ist.

Vertragshandy mit SIM-Lock

Ein SIM-Lock ist eine Sperre des Mobilfunkanbieters, die das Handy blockiert, wenn SIM-Karten anderer Anbieter eingesetzt werden. So eine Sperre macht es unattraktiv, Ihr Handy zu verkaufen. Ob Ihr Mobilfunkanbieter einen SIM-Lock verwendet, erfragen Sie am besten direkt beim Anbieter. Alternativ kaufen Sie sich eine einfache PrePaid-Karte und testen Sie damit, ob das Handy vollständig funktioniert.

Ist das Handy mit einer Sperre versehen, gibt es Wege, den SIM-Lock zu enfernen.

Sind Sie unsicher, ob Sie Ihr Vertragshandy verkaufen dürfen, dann rufen Sie uns gerne an. Die Mitarbeiter unseres Handyankaufs helfen Ihnen, die richtigen Informationen zu finden. Dürfen Sie Ihr Handy verkaufen und wohnen in Herten und Umgebung, holen wir Ihr Smartphone gerne ab.

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